Öffentlich bestellt und vereidigt · HWK für München und Oberbayern
Seit 2006 bin ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Spenglerhandwerk. Ich untersuche Schäden an Dach, Fassade und Anschlüssen, führe sie auf ihre Ursache zurück und dokumentiere sie so, dass Gerichte, Versicherer und Eigentümer damit entscheiden können.
Ob Ihr Fall in mein Fachgebiet fällt, klären wir vorab. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten.
Vier Stellen, an denen die meisten Schäden beginnen
01Öffentliche Bestellung
Jeder darf sie führen, auch ohne Nachweis einer Qualifikation. Der Gesetzgeber sieht deshalb die öffentliche Bestellung vor: ein Prüfverfahren der zuständigen Kammer über die besondere Sachkunde, die persönliche Eignung und die Integrität — mit anschließender Vereidigung und laufender Aufsicht.
02Die Ausgangslage
Schon während der Bauzeit fallen Unstimmigkeiten auf und Sie fragen sich, ob die Ausführungsqualität stimmt. Oder es ist bereits so weit: Der Betrieb hält die Leistung für vertragsgemäß, Sie sehen das anders. Ohne Feststellung des Ist-Zustands steht Aussage gegen Aussage — und die Frist läuft.
Nachgebessert wurde schon zweimal. Das Wasser tritt an einer Stelle aus, an der es nicht eindringt — die Ursache liegt meist mehrere Meter davon entfernt.
Aufgemessene Mengen, Zulagen, Positionen, die im Angebot noch anders hießen. Ohne fachliche Prüfung lässt sich der Streit über die Höhe nicht führen.
Ob eine Verblechung durch Windsog gelöst wurde oder durch jahrelange Dehnungsbewegung, entscheidet über die Deckung. Das ist eine technische Frage, keine Verhandlungsfrage.
In allen Fällen lautet die Frage gleich: Was wurde tatsächlich ausgeführt, was hätte ausgeführt werden müssen, und was folgt daraus.
Das lässt sich feststellen — am Objekt, anhand der einschlägigen Regelwerke, und so dokumentiert, dass auch die Gegenseite es nachvollziehen kann.
03Auftraggeber
Die Anlässe unterscheiden sich, die Aufgabe bleibt dieselbe: den Sachverhalt fachlich feststellen, unabhängig davon, was die Beteiligten sich davon versprechen.
Beauftragung durch Beweisbeschluss, im selbstständigen Beweisverfahren oder zur mündlichen Anhörung. Für Geschäftsstellen: Fachgebiet, Bestellungskörperschaft und Werdegang sind im Abschnitt Zur Person zusammengestellt. Zur aktuellen Terminlage gebe ich auf Anfrage kurzfristig Auskunft.
04Leistungen
Gutachterliche und beratende Tätigkeit stehen nicht nebeneinander im selben Katalog. Der Grund steht unter den beiden Blöcken und ist keine Formsache.
Beantwortung der im Beweisbeschluss gestellten Fragen, Ortstermin mit den Parteien, schriftliches Gutachten, auf Anordnung mündliche Erläuterung.
Feststellung von Ursache, Umfang und erforderlicher Instandsetzung — als Grundlage für Verhandlung, Mängelrüge oder Klage.
Feststellung des Ist-Zustands, bevor er sich verändert oder von nachfolgenden Gewerken verdeckt wird. Fotografisch und schriftlich dokumentiert.
Wird die Abnahme verweigert, kann der Zustand des Werks gemeinsam festgestellt werden — oder einseitig, wenn der Auftraggeber dem Termin fernbleibt.
Die sichtbare Stelle ist selten die Ursache. Untersucht wird der Zusammenhang von Konstruktion, Materialwahl, Verarbeitung und Bauphysik.
Fachliche Begleitung der Abnahme, Feststellung von Restleistungen und Mängeln, Bescheinigung der Fertigstellung.
Abgleich von Aufmaß, Leistungsverzeichnis und Rechnung. Prüfung, ob abgerechnete Positionen erbracht und zutreffend zugeordnet wurden.
Wenn beide Seiten vereinbaren, das fachliche Ergebnis als verbindlich anzuerkennen. Spart in geeigneten Fällen ein Gerichtsverfahren.
Bewertung des Bestands, Abwägung von Instandsetzung gegen Erneuerung, Reihenfolge der Maßnahmen und wirtschaftlicher Rahmen.
Grundlagenermittlung, Ausschreibung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe — damit Angebote vergleichbar werden.
Überwachung der Ausführung an den Stellen, an denen später niemand mehr hinsehen kann, bis zur Abnahme.
05Fachgebiet und Grenzen
Die meisten Bausachverständigen kommen aus der Planung und beurteilen Spenglerarbeiten aus der Theorie und als eines von vielen Randgebieten im Spenglerhandwerk. Bei mir ist es umgekehrt: das Spenglerhandwerk ist ein Fachgebiet aus meiner täglichen Praxis, seit 1988 in der eigenen Hand, seit 2006 öffentlich bestellt. Was außerhalb liegt, sage ich Ihnen im ersten Gespräch — und nenne Ihnen nach Möglichkeit die richtige Stelle.
Bewertet wird nicht nach Gefühl, sondern gegen das Regelwerk, das zum Zeitpunkt der Ausführung galt. Welche Vorschriften im Einzelfall maßgeblich sind, benenne ich im Gutachten.
06Schadensschwerpunkte
Kein Leistungskatalog, sondern ein Register der Stellen, an denen Schäden entstehen. Wenn Sie Ihren Fall hier wiederfinden, sind Sie richtig.
Fehlstellen in der Dämmebene
Tauwasser im Aufbau, fehlende oder falsch angeordnete Dampfbremse, Wärmebrücken am Anschluss. Die Ursache liegt fast nie dort, wo der Fleck sichtbar wird.
Metalldeckung mit nachträglichen Reparaturstellen
Falzausbildung, Befestigung, Unterlage und Dehnungsverhalten. Schäden zeigen sich meist erst nach mehreren Temperaturzyklen — dann aber flächig.
Nachträglich vernietete Manschette
Verwahrung von Kaminen, Lüftern, Rohren und Antennen. Eine der häufigsten Eintrittsstellen für Feuchte — und die am seltensten fachgerecht ausgeführte.
Putzabplatzung über dem Fensterblech
Seitliche Aufkantung, Anschluss an Putz und Dämmung, Wasserführung über der Laibung. Fehlt die Aufkantung, wandert das Wasser in die Fassade.
Stehendes Wasser, Pfützentiefe gemessen
Abdichtung, Anschlusshöhen, Gefälle und Entwässerung einschließlich Notüberlauf. Stehendes Wasser ist kein Schönheitsfehler, sondern ein Befund.
Ausblühungen unterhalb der Verblechung
Anschluss an aufgehende Bauteile, Spritzwasserbereich, Höhe über dem Gelände. Zu niedrige Anschlüsse führen Wasser direkt in die Konstruktion.
Eckstoß mit Dichtmasse geschlossen
Überstand, Tropfkante, Befestigung, Stoßausbildung. Fehlt die Tropfkante, läuft das Wasser die Fassade hinunter statt abzutropfen.
Hageleinschläge in der Wandbekleidung
Windsog, gelöste Befestigungen, abgehobene Bleche, Hageleinschläge. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Schadenereignis und Verschleiß.
Schwellenanschluss ohne ausreichende Aufkantung
Barrierefreie Übergänge an Terrassen und Balkonen. Technisch anspruchsvoll, weil Anschlusshöhe und Barrierefreiheit gegeneinander stehen.
Flächige Weißrostschicht neben dem Falz
Entsteht an Titanzink bei stehender Feuchte ohne Belüftung — häufig bereits durch unsachgemäße Lagerung vor dem Einbau, nicht erst am Objekt.
Alle Aufnahmen stammen aus eigenen Ortsterminen und zeigen ausschließlich Details ohne erkennbares Objekt, Umfeld oder Firmenzeichen. Die Verschwiegenheitspflicht nach der Sachverständigenordnung gilt auch für Bilder.
07Ablauf
Sie schildern den Fall in wenigen Sätzen. Ich sage Ihnen, ob er in mein Fachgebiet fällt und ob ein Interessenkonflikt besteht.
Vor der Beauftragung nenne ich Ihnen den zu erwartenden Aufwand und den Rahmen der Vergütung. Erst danach beginnt die Arbeit.
Untersuchung am Objekt, fotografische Dokumentation, bei Bedarf Bauteilöffnung. Im Streitfall werden alle Beteiligten geladen.
Befund, Ursache, Bewertung anhand der einschlägigen Regelwerke, erforderliche Instandsetzung und deren Umfang — nachvollziehbar belegt.
Ich erkläre das Ergebnis, beantworte Rückfragen und vertrete das Gutachten auf Wunsch mündlich — in der Eigentümerversammlung oder bei Gericht.
08Unabhängigkeit
Als öffentlich bestellter Sachverständiger bin ich persönlich auf unabhängige und unparteiische Aufgabenerfüllung vereidigt. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine Prüfung, die jedem Auftrag vorausgeht — und die manchmal dazu führt, dass ich einen Auftrag nicht annehme.
In diesen Fällen sage ich Ihnen das im ersten Gespräch und nenne Ihnen auf Wunsch einen anderen öffentlich bestellten Sachverständigen.
Offen und transparent
Über Arbeiten der Rötzer oHG erstelle ich kein Gutachten als öffentlich bestellter Sachverständiger.
Ich bin Mitinhaber der Rötzer oHG Spenglerei und Dachdeckerei in Traunstein; das Sachverständigenbüro ist ein Geschäftsbereich dieses Betriebs. Über Arbeiten der oHG begutachte ich deshalb nicht — unabhängig davon, wer den Auftrag erteilen möchte und auf welcher Seite des Streits er steht. Sie erfahren das hier und nicht erst, wenn die Gegenseite darauf hinweist.
Öffentlich bestellt und vereidigt bin ich als Person, nicht der Betrieb. Ein Gutachten erstatte ich persönlich und in eigener Verantwortung; es lässt sich weder an Mitarbeiter noch an die oHG übertragen. Die Pflicht zur Unparteilichkeit trifft mich unmittelbar, und die Handwerkskammer führt darüber die Aufsicht — sie kann die Bestellung widerrufen.
Ein Gutachten führt nicht zu einem Bauauftrag: Ich empfehle keinen ausführenden Betrieb, vermittle keine Aufträge und werbe in einem Gutachten nicht für die Spenglerei. Umgekehrt begründet ein Bauauftrag keinen Gutachtenauftrag.
Zur Klarheit über die Rollen: Vertragspartner und Rechnungstellerin ist die Rötzer oHG, die die kaufmännische Abwicklung übernimmt. Die sachverständige Leistung selbst erbringe ich persönlich — Untersuchung, Beurteilung und Gutachten verantworte ich als öffentlich bestellter Sachverständiger.
Die Website der Spenglerei erreichen Sie unter spenglerei-roetzer.de. Sie ist ein eigener Auftritt desselben Betriebs mit eigenem Impressum; Inhalte werden von dort nicht nachgeladen.
09Zur Person
Spenglermeister, Betriebswirt (HWK), seit 2006 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Spenglerhandwerk. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist persönlich für seine Leistung verantwortlich — deshalb steht hier eine Person und kein Büro.
10Häufige Fragen
Ein Privatgutachten ist kein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung, sondern qualifizierter Parteivortrag. Das Gericht muss es zur Kenntnis nehmen und sich damit auseinandersetzen.
Praktisch heißt das: Es ersetzt kein Gerichtsgutachten, aber es kann ein Verfahren vermeiden, eine Klage vorbereiten oder ein gerichtliches Gutachten fachlich angreifen. Wie es sich in Ihrem Verfahren auswirkt, beurteilt Ihr Anwalt.
Das hängt vom Einzelfall ab und ist eine rechtliche Frage, die ich nicht beantworten kann. Bitte klären Sie sie mit Ihrem Anwalt, bevor Sie mich beauftragen.
Was ich Ihnen sagen kann: was fachlich feststellbar ist, welchen Aufwand die Untersuchung voraussichtlich verursacht und was am Ende im Gutachten stehen wird.
Wenn ich an dem Bauvorhaben selbst beteiligt war, wenn eine wirtschaftliche Verbindung oder persönliche Nähe zu einer der Parteien besteht — oder wenn sich auch nur der Anschein einer Voreingenommenheit ergeben könnte. Diese Prüfung geht jedem Auftrag voraus und ist Teil des ersten Gesprächs.
Ein Fall steht dauerhaft fest: Ich bin Mitinhaber der Rötzer oHG Spenglerei und Dachdeckerei, und das Sachverständigenbüro ist ein Geschäftsbereich dieses Betriebs. Über Arbeiten der oHG erstelle ich deshalb kein Gutachten als öffentlich bestellter Sachverständiger, weder für die eine noch für die andere Seite. In allen Ablehnungsfällen nenne ich Ihnen auf Wunsch einen anderen öffentlich bestellten Sachverständigen.
Das hängt vom Umfang ab, von der Zugänglichkeit des Objekts und davon, ob Bauteile geöffnet werden müssen. Nach dem Ortstermin nenne ich Ihnen einen realistischen Fertigstellungstermin.
Wenn eine Frist läuft — Gewährleistung, Klageerhebung, Beschlussfassung —, sagen Sie es bitte gleich bei der Anfrage. Danach richtet sich die Reihenfolge der Bearbeitung.
Der Schwerpunkt liegt in der Region — Chiemgau, Landkreis Traunstein und das angrenzende Oberbayern. Überregionale Aufträge übernehme ich ebenfalls, weitere Einsätze nach vorheriger Abstimmung.
Bei größerer Entfernung sage ich Ihnen vorab, ob der Aufwand im Verhältnis zur Sache steht — manchmal ist ein Sachverständiger vor Ort die wirtschaftlichere Lösung.
Soweit vorhanden: Angebot und Auftrag, Leistungsverzeichnis, Rechnungen und Aufmaße, Bautagebuch, der bisherige Schriftwechsel zur Mängelrüge, Fotos vom Schadensverlauf sowie Angaben zum Baujahr und zu früheren Instandsetzungen.
Ebenso wichtig ist der Zugang: Bei Arbeiten am Dach muss geklärt sein, wie die betroffenen Stellen erreichbar sind. Fehlt das, verschiebt sich der Termin.
Nein. Ich beurteile, ich baue nicht. Wenn Sie nach dem Gutachten einen ausführenden Betrieb brauchen, holen Sie Angebote ein — auf Wunsch erstelle ich Ihnen dafür ein Leistungsverzeichnis, damit die Angebote vergleichbar werden. Eine Empfehlung für einen bestimmten Betrieb gebe ich nicht ab.
Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger" ist nicht geschützt. Die öffentliche Bestellung ist der Nachweis, dass besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Integrität von einer Kammer geprüft wurden — mit Vereidigung, laufender Aufsicht und der Möglichkeit des Widerrufs. Die ausführliche Gegenüberstellung finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, kann der Unternehmer ihn unter Fristsetzung zur gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks auffordern. Bleibt der Auftraggeber dem Termin fern, kann der Unternehmer die Feststellung einseitig vornehmen.
Für beide Seiten ist es sinnvoll, diesen Zustand fachlich dokumentieren zu lassen — er ist die Grundlage aller späteren Auseinandersetzungen.
Ja. Als öffentlich bestellter Sachverständiger bin ich nach der Sachverständigenordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auftraggeber, Objekte und Inhalte von Gutachten werden nicht veröffentlicht — auch nicht als Referenz auf dieser Website.
Bitte senden Sie mir im ersten Kontakt noch keine Unterlagen. Schildern Sie den Fall kurz; wie und wohin Sie Dokumente übermitteln, klären wir danach.
11Kontakt
Im ersten Schritt klären wir, ob der Fall in mein Fachgebiet fällt und ob ein Interessenkonflikt besteht. Das kostet Sie nichts und dauert meist ein Telefonat.
Ich melde mich zurück, in der Regel innerhalb eines Werktags.
Bitte im Erstkontakt keine Unterlagen anhängen und keine Namen unbeteiligter Dritter nennen. Für die Prüfung der Zuständigkeit genügen wenige Sätze.