Robert Rötzer Sachverständiger für das Spenglerhandwerk Fall schildern

Öffentlich bestellt und vereidigt · HWK für München und Oberbayern

Der Unterschied zwischen einer Meinung und einem Befund.

Seit 2006 bin ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Spenglerhandwerk. Ich untersuche Schäden an Dach, Fassade und Anschlüssen, führe sie auf ihre Ursache zurück und dokumentiere sie so, dass Gerichte, Versicherer und Eigentümer damit entscheiden können.

Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Spenglerhandwerk · seit 2006

Ob Ihr Fall in mein Fachgebiet fällt, klären wir vorab. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten.

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  • 1Kehle
  • 2Wandanschluss
  • 3Attika
  • 4Traufe und Entwässerung

Vier Stellen, an denen die meisten Schäden beginnen

Werdegang im Spenglerhandwerk 1977 bis heute
1977
Spenglerlehre
Beginn im Gewerk, in dem ich heute begutachte
1987/88
Meisterbrief
Meisterprüfung im Spenglerhandwerk
1988
Selbstständig
Eigener Betrieb in Traunstein — Praxis am Objekt
2002
Betriebswirt (HWK)
Grundlage für Aufmaß-, Rechnungs- und Vergabeprüfung
2006
Öffentlich bestellt und vereidigt
Für das Fachgebiet Spenglerhandwerk, HWK für München und Oberbayern
Heute
Gutachten und Beweissicherung
Für Gerichte, Kanzleien, Versicherungen, Verwaltungen und Eigentümer
1Fachgebiet — das Spenglerhandwerk, kein Randgebiet neben anderen
10dokumentierte Schadensschwerpunkte an Dach und Fassade

01Öffentliche Bestellung

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger" ist nicht geschützt.

Jeder darf sie führen, auch ohne Nachweis einer Qualifikation. Der Gesetzgeber sieht deshalb die öffentliche Bestellung vor: ein Prüfverfahren der zuständigen Kammer über die besondere Sachkunde, die persönliche Eignung und die Integrität — mit anschließender Vereidigung und laufender Aufsicht.

Öffentlich bestellt und vereidigt

  • Bestellung durch die Handwerkskammer nach einem Prüfverfahren zu Fachkunde, Eignung und persönlicher Integrität
  • Vereidigung auf unabhängige, unparteiische und weisungsfreie Aufgabenerfüllung
  • Fortlaufende Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft — die Bestellung kann widerrufen werden
  • Bindung an die Sachverständigenordnung, einschließlich Verschwiegenheit und Ablehnung bei Interessenkonflikt
  • Persönliche Verantwortung für jedes Gutachten, keine Weitergabe an Dritte
  • Das Fachgebiet ist in der Bestellungsurkunde festgelegt und nachprüfbar

Frei tätig, ohne Bestellung

  • Keine Zugangsvoraussetzung — die Bezeichnung darf ohne Nachweis geführt werden
  • Keine Vereidigung
  • Keine Aufsicht, kein Widerruf möglich
  • Keine berufsrechtliche Bindung, keine geregelte Ablehnungspflicht
  • Qualifikation im Einzelfall durchaus vorhanden — nachprüfen muss sie der Auftraggeber selbst
  • Der Umfang der Sachkunde ist nicht dokumentiert
Für gerichtliche Verfahren hat der Gesetzgeber daraus eine Regel gemacht. Sind für eine bestimmte Art von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern. § 404 Abs. 2 ZPO

02Die Ausgangslage

Vier Situationen, in denen man einen Sachverständigen braucht.

Situation 01

Zweifel an der Ausführung — oder die Abnahme ist verweigert

Schon während der Bauzeit fallen Unstimmigkeiten auf und Sie fragen sich, ob die Ausführungsqualität stimmt. Oder es ist bereits so weit: Der Betrieb hält die Leistung für vertragsgemäß, Sie sehen das anders. Ohne Feststellung des Ist-Zustands steht Aussage gegen Aussage — und die Frist läuft.

Situation 02

Es wird feucht, aber niemand findet die Ursache

Nachgebessert wurde schon zweimal. Das Wasser tritt an einer Stelle aus, an der es nicht eindringt — die Ursache liegt meist mehrere Meter davon entfernt.

Situation 03

Die Rechnung passt nicht zur Leistung

Aufgemessene Mengen, Zulagen, Positionen, die im Angebot noch anders hießen. Ohne fachliche Prüfung lässt sich der Streit über die Höhe nicht führen.

Situation 04

Die Versicherung sagt Verschleiß, Sie sehen einen Sturmschaden

Ob eine Verblechung durch Windsog gelöst wurde oder durch jahrelange Dehnungsbewegung, entscheidet über die Deckung. Das ist eine technische Frage, keine Verhandlungsfrage.

In allen Fällen lautet die Frage gleich: Was wurde tatsächlich ausgeführt, was hätte ausgeführt werden müssen, und was folgt daraus.

Das lässt sich feststellen — am Objekt, anhand der einschlägigen Regelwerke, und so dokumentiert, dass auch die Gegenseite es nachvollziehen kann.

03Auftraggeber

Wer mich beauftragt — und weshalb.

Die Anlässe unterscheiden sich, die Aufgabe bleibt dieselbe: den Sachverhalt fachlich feststellen, unabhängig davon, was die Beteiligten sich davon versprechen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

  • Privatgutachten zur Vorbereitung eines Verfahrens
  • Fachliche Stellungnahme zu einem gegnerischen oder gerichtlichen Gutachten
  • Begleitung im selbstständigen Beweisverfahren
  • Einschätzung vor der Entscheidung über eine Klage

Haus- und WEG-Verwaltungen

  • Wiederkehrende Feuchteschäden am Gemeinschaftseigentum
  • Streit mit dem ausführenden Betrieb
  • Fachliche Grundlage für einen Sanierungsbeschluss
  • Prüfung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

Bauherren und Eigentümer

  • Mängel nach Neubau oder Sanierung
  • Abnahme, die verweigert oder bestritten wird
  • Streit über Rechnungshöhe und Leistungsumfang
  • Zustandsbewertung vor einem Kauf

Versicherungen und Regulierer

  • Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden
  • Abgrenzung zwischen Schadenereignis und Verschleiß
  • Umfang und Höhe der erforderlichen Instandsetzung
  • Regressfragen gegenüber dem ausführenden Betrieb

Architekten, Planer, Bauträger

  • Beurteilung von Details vor der Ausführung
  • Beweissicherung vor dem Einbau nachfolgender Gewerke
  • Streit über die Zuständigkeit zwischen zwei Gewerken
  • Begleitende Qualitätssicherung auf der Baustelle

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

  • Abnahme und Fertigstellungsbescheinigung
  • Mängelrüge vor Ablauf der Gewährleistung
  • Zustandserfassung im Gebäudebestand
  • Rechnungs- und Aufmaßprüfung

Gerichte

Beauftragung durch Beweisbeschluss, im selbstständigen Beweisverfahren oder zur mündlichen Anhörung. Für Geschäftsstellen: Fachgebiet, Bestellungskörperschaft und Werdegang sind im Abschnitt Zur Person zusammengestellt. Zur aktuellen Terminlage gebe ich auf Anfrage kurzfristig Auskunft.

04Leistungen

Zwei Bereiche, die bewusst getrennt bleiben.

Gutachterliche und beratende Tätigkeit stehen nicht nebeneinander im selben Katalog. Der Grund steht unter den beiden Blöcken und ist keine Formsache.

Gutachterliche Leistungen

Block A

Gerichtsgutachten

Beantwortung der im Beweisbeschluss gestellten Fragen, Ortstermin mit den Parteien, schriftliches Gutachten, auf Anordnung mündliche Erläuterung.

Gerichte

Privatgutachten

Feststellung von Ursache, Umfang und erforderlicher Instandsetzung — als Grundlage für Verhandlung, Mängelrüge oder Klage.

Anwälte · Eigentümer · Verwaltungen

Beweissicherung

Feststellung des Ist-Zustands, bevor er sich verändert oder von nachfolgenden Gewerken verdeckt wird. Fotografisch und schriftlich dokumentiert.

Vor Sanierung · vor Anschlussgewerken

Zustandsfeststellung nach § 650g BGB

Wird die Abnahme verweigert, kann der Zustand des Werks gemeinsam festgestellt werden — oder einseitig, wenn der Auftraggeber dem Termin fernbleibt.

Betriebe · Bauherren

Schadens- und Ursachenanalyse

Die sichtbare Stelle ist selten die Ursache. Untersucht wird der Zusammenhang von Konstruktion, Materialwahl, Verarbeitung und Bauphysik.

Versicherungen · Eigentümer

Abnahme und Fertigstellungsbescheinigung

Fachliche Begleitung der Abnahme, Feststellung von Restleistungen und Mängeln, Bescheinigung der Fertigstellung.

Kommunen · Bauträger · Bauherren

Rechnungs- und Aufmaßprüfung

Abgleich von Aufmaß, Leistungsverzeichnis und Rechnung. Prüfung, ob abgerechnete Positionen erbracht und zutreffend zugeordnet wurden.

Kommunen · Verwaltungen · Bauherren

Schiedsgutachten

Wenn beide Seiten vereinbaren, das fachliche Ergebnis als verbindlich anzuerkennen. Spart in geeigneten Fällen ein Gerichtsverfahren.

Beide Parteien gemeinsam

Beratende Leistungen

Block B

Beratung bei Dachsanierungen

Bewertung des Bestands, Abwägung von Instandsetzung gegen Erneuerung, Reihenfolge der Maßnahmen und wirtschaftlicher Rahmen.

Leistungsverzeichnisse und Vergabe

Grundlagenermittlung, Ausschreibung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe — damit Angebote vergleichbar werden.

Baubegleitung und Qualitätssicherung

Überwachung der Ausführung an den Stellen, an denen später niemand mehr hinsehen kann, bis zur Abnahme.

Warum die Trennung. Wer plant, ausschreibt oder eine Ausführung begleitet, ist an der Sache beteiligt. Wer als öffentlich bestellter Sachverständiger begutachtet, darf es nicht sein. Deshalb erbringe ich beratende Leistungen nicht in Angelegenheiten, in denen ich als Gutachter tätig bin — und übernehme kein Gutachten über ein Bauvorhaben, das ich zuvor beratend begleitet habe. Diese Reihenfolge kläre ich vor der Auftragsannahme.

05Fachgebiet und Grenzen

Mein Fachgebiet ist eng — und genau das ist der Punkt.

Die meisten Bausachverständigen kommen aus der Planung und beurteilen Spenglerarbeiten aus der Theorie und als eines von vielen Randgebieten im Spenglerhandwerk. Bei mir ist es umgekehrt: das Spenglerhandwerk ist ein Fachgebiet aus meiner täglichen Praxis, seit 1988 in der eigenen Hand, seit 2006 öffentlich bestellt. Was außerhalb liegt, sage ich Ihnen im ersten Gespräch — und nenne Ihnen nach Möglichkeit die richtige Stelle.

Fällt in mein Fachgebiet

  • Dachentwässerung: Rinnen, Fallrohre, Einläufe, Notentwässerung
  • Metalldeckungen und Wandbekleidungen aus Titanzink, Kupfer, Aluminium, Edelstahl
  • Schäden an Dachdeckungen in Verbindung mit Spenglerarbeiten
  • Anschlüsse und Abdichtungsdetails: Kehle, Ortgang, Traufe, Attika, Wandanschluss, Sockel
  • Verwahrungen an Durchdringungen: Kamin, Lüfter, Lichtkuppel, Dachfenster
  • Abdichtungen aus Bitumen, Kunststoffbahnen und Flüssigkunststoff — am Dach, an der Fassade und an erdberührten Metallteilen
  • Abdichtungen und Anschlüsse an Metallbauteilen
  • Flachdachabdichtung und deren Anschlüsse an Spenglerbauteile
  • Metall- und Folgearbeiten an Balkonen, Loggien und Terrassen
  • Befestigung und Dichtheit von Photovoltaiktechnik auf dem Dach
  • Fensterbleche, Mauerabdeckungen, Türschwellenbleche
  • Bauphysikalische Fragen am Dachaufbau, einschließlich Wärmedämmung und Unterdach
  • Korrosions- und Materialschäden, insbesondere Weißrost an Titanzink
  • Sturm- und Windsogschäden an Metallbauteilen

Fällt nicht in mein Fachgebiet

  • Statik und Tragwerk, einschließlich der Beurteilung von Dachstühlen
  • Elektrotechnik und Anlagentechnik auf dem Dach
  • Sanitär- und Installateurarbeiten
  • Mikrobiologische Untersuchungen, etwa zu Schimmelpilzarten
  • Innenausbau, Estrich, Putz, Maler- und Trockenbauarbeiten
  • Verkehrswertermittlung von Immobilien
  • Die rechtliche Bewertung — die bleibt bei Ihnen oder Ihrem Anwalt

Grundlage der Beurteilung

DIN 18531 · DIN 4108 · DIN 1986 · DIN EN 12056 · Fachregeln des Klempner- und Dachdeckerhandwerks

Bewertet wird nicht nach Gefühl, sondern gegen das Regelwerk, das zum Zeitpunkt der Ausführung galt. Welche Vorschriften im Einzelfall maßgeblich sind, benenne ich im Gutachten.

06Schadensschwerpunkte

Zehn Bereiche, die in meinen Gutachten immer wieder vorkommen.

Kein Leistungskatalog, sondern ein Register der Stellen, an denen Schäden entstehen. Wenn Sie Ihren Fall hier wiederfinden, sind Sie richtig.

01Bauphysik — Fehlstellen in der Dämmebene

Bauphysik

Fehlstellen in der Dämmebene

Tauwasser im Aufbau, fehlende oder falsch angeordnete Dampfbremse, Wärmebrücken am Anschluss. Die Ursache liegt fast nie dort, wo der Fleck sichtbar wird.

02Metalldach — Metalldeckung mit nachträglichen Reparaturstellen

Metalldach

Metalldeckung mit nachträglichen Reparaturstellen

Falzausbildung, Befestigung, Unterlage und Dehnungsverhalten. Schäden zeigen sich meist erst nach mehreren Temperaturzyklen — dann aber flächig.

03Dachdurchbrüche — Nachträglich vernietete Manschette

Dachdurchbrüche

Nachträglich vernietete Manschette

Verwahrung von Kaminen, Lüftern, Rohren und Antennen. Eine der häufigsten Eintrittsstellen für Feuchte — und die am seltensten fachgerecht ausgeführte.

04Fensterbleche — Putzabplatzung über dem Fensterblech

Fensterbleche

Putzabplatzung über dem Fensterblech

Seitliche Aufkantung, Anschluss an Putz und Dämmung, Wasserführung über der Laibung. Fehlt die Aufkantung, wandert das Wasser in die Fassade.

05Flachdach — Stehendes Wasser, Pfützentiefe gemessen

Flachdach

Stehendes Wasser, Pfützentiefe gemessen

Abdichtung, Anschlusshöhen, Gefälle und Entwässerung einschließlich Notüberlauf. Stehendes Wasser ist kein Schönheitsfehler, sondern ein Befund.

06Sockelverblechung — Ausblühungen unterhalb der Verblechung

Sockelverblechung

Ausblühungen unterhalb der Verblechung

Anschluss an aufgehende Bauteile, Spritzwasserbereich, Höhe über dem Gelände. Zu niedrige Anschlüsse führen Wasser direkt in die Konstruktion.

07Mauerabdeckungen — Eckstoß mit Dichtmasse geschlossen

Mauerabdeckungen

Eckstoß mit Dichtmasse geschlossen

Überstand, Tropfkante, Befestigung, Stoßausbildung. Fehlt die Tropfkante, läuft das Wasser die Fassade hinunter statt abzutropfen.

08Sturm- und Hagelschaden — Hageleinschläge in der Wandbekleidung

Sturm- und Hagelschaden

Hageleinschläge in der Wandbekleidung

Windsog, gelöste Befestigungen, abgehobene Bleche, Hageleinschläge. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Schadenereignis und Verschleiß.

09Türanschlüsse — Schwellenanschluss ohne ausreichende Aufkantung

Türanschlüsse

Schwellenanschluss ohne ausreichende Aufkantung

Barrierefreie Übergänge an Terrassen und Balkonen. Technisch anspruchsvoll, weil Anschlusshöhe und Barrierefreiheit gegeneinander stehen.

10Weißrost — Flächige Weißrostschicht neben dem Falz

Weißrost

Flächige Weißrostschicht neben dem Falz

Entsteht an Titanzink bei stehender Feuchte ohne Belüftung — häufig bereits durch unsachgemäße Lagerung vor dem Einbau, nicht erst am Objekt.

Alle Aufnahmen stammen aus eigenen Ortsterminen und zeigen ausschließlich Details ohne erkennbares Objekt, Umfeld oder Firmenzeichen. Die Verschwiegenheitspflicht nach der Sachverständigenordnung gilt auch für Bilder.

07Ablauf

Fünf Schritte. Nach dem ersten wissen Sie, ob es weitergeht.

Schritt 1

Anfrage und Zuständigkeitsprüfung

Sie schildern den Fall in wenigen Sätzen. Ich sage Ihnen, ob er in mein Fachgebiet fällt und ob ein Interessenkonflikt besteht.

Kostenfrei
Schritt 2

Auftrag und Kostenrahmen

Vor der Beauftragung nenne ich Ihnen den zu erwartenden Aufwand und den Rahmen der Vergütung. Erst danach beginnt die Arbeit.

Schriftlich
Schritt 3

Ortstermin

Untersuchung am Objekt, fotografische Dokumentation, bei Bedarf Bauteilöffnung. Im Streitfall werden alle Beteiligten geladen.

Nach Terminabsprache
Schritt 4

Gutachten

Befund, Ursache, Bewertung anhand der einschlägigen Regelwerke, erforderliche Instandsetzung und deren Umfang — nachvollziehbar belegt.

Termin nach dem Ortstermin
Schritt 5

Erläuterung

Ich erkläre das Ergebnis, beantworte Rückfragen und vertrete das Gutachten auf Wunsch mündlich — in der Eigentümerversammlung oder bei Gericht.

Auf Anforderung

08Unabhängigkeit

Vor jeder Annahme prüfe ich, wer beteiligt ist.

Als öffentlich bestellter Sachverständiger bin ich persönlich auf unabhängige und unparteiische Aufgabenerfüllung vereidigt. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine Prüfung, die jedem Auftrag vorausgeht — und die manchmal dazu führt, dass ich einen Auftrag nicht annehme.

Ich lehne einen Auftrag ab, wenn

  • ich an dem Bauvorhaben selbst beteiligt war — planend, beratend oder ausführend
  • eine wirtschaftliche Verbindung zu einer der Parteien besteht
  • persönliche Nähe zu einer Partei besteht
  • sich auch nur der Anschein einer Voreingenommenheit ergeben könnte

In diesen Fällen sage ich Ihnen das im ersten Gespräch und nenne Ihnen auf Wunsch einen anderen öffentlich bestellten Sachverständigen.

Offen und transparent

Über Arbeiten der Rötzer oHG erstelle ich kein Gutachten als öffentlich bestellter Sachverständiger.

Ich bin Mitinhaber der Rötzer oHG Spenglerei und Dachdeckerei in Traunstein; das Sachverständigenbüro ist ein Geschäftsbereich dieses Betriebs. Über Arbeiten der oHG begutachte ich deshalb nicht — unabhängig davon, wer den Auftrag erteilen möchte und auf welcher Seite des Streits er steht. Sie erfahren das hier und nicht erst, wenn die Gegenseite darauf hinweist.

Öffentlich bestellt und vereidigt bin ich als Person, nicht der Betrieb. Ein Gutachten erstatte ich persönlich und in eigener Verantwortung; es lässt sich weder an Mitarbeiter noch an die oHG übertragen. Die Pflicht zur Unparteilichkeit trifft mich unmittelbar, und die Handwerkskammer führt darüber die Aufsicht — sie kann die Bestellung widerrufen.

Ein Gutachten führt nicht zu einem Bauauftrag: Ich empfehle keinen ausführenden Betrieb, vermittle keine Aufträge und werbe in einem Gutachten nicht für die Spenglerei. Umgekehrt begründet ein Bauauftrag keinen Gutachtenauftrag.

Zur Klarheit über die Rollen: Vertragspartner und Rechnungstellerin ist die Rötzer oHG, die die kaufmännische Abwicklung übernimmt. Die sachverständige Leistung selbst erbringe ich persönlich — Untersuchung, Beurteilung und Gutachten verantworte ich als öffentlich bestellter Sachverständiger.

09Zur Person

Robert Rötzer

Spenglermeister, Betriebswirt (HWK), seit 2006 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Spenglerhandwerk. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist persönlich für seine Leistung verantwortlich — deshalb steht hier eine Person und kein Büro.

Robert Rötzer im Sachverständigenbüro in Traunstein
  • seit 2006Öffentlich bestellt und vereidigtVon der Handwerkskammer für München und Oberbayern für das Fachgebiet Spenglerhandwerk. Die Bestellung wird alle fünf Jahre anhand eines Weiterbildungsnachweises überprüft und verlängert.
  • 2002Betriebswirt (HWK)Grundlage für Aufmaß-, Rechnungs- und Vergabeprüfung.
  • seit 1988Selbstständig in TraunsteinSpenglerei und Dachdeckerei — die Praxis, aus der die Beurteilung stammt.
  • 1987/88MeisterbriefPrüfung im Spenglerhandwerk.
  • 1984–1988Gesellenzeit in MünchenAusführung in einem anderen Betrieb als dem elterlichen.
  • 1983Fachabitur Technik
  • 1977–1980SpenglerlehreBeginn im Gewerk, in dem ich heute begutachte.

10Häufige Fragen

Zehn Fragen, die vor der Beauftragung geklärt sein sollten.

Was ist ein Privatgutachten vor Gericht wert?

Ein Privatgutachten ist kein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung, sondern qualifizierter Parteivortrag. Das Gericht muss es zur Kenntnis nehmen und sich damit auseinandersetzen.

Praktisch heißt das: Es ersetzt kein Gerichtsgutachten, aber es kann ein Verfahren vermeiden, eine Klage vorbereiten oder ein gerichtliches Gutachten fachlich angreifen. Wie es sich in Ihrem Verfahren auswirkt, beurteilt Ihr Anwalt.

Bekomme ich die Kosten eines Privatgutachtens erstattet?

Das hängt vom Einzelfall ab und ist eine rechtliche Frage, die ich nicht beantworten kann. Bitte klären Sie sie mit Ihrem Anwalt, bevor Sie mich beauftragen.

Was ich Ihnen sagen kann: was fachlich feststellbar ist, welchen Aufwand die Untersuchung voraussichtlich verursacht und was am Ende im Gutachten stehen wird.

Wann lehnen Sie einen Auftrag ab?

Wenn ich an dem Bauvorhaben selbst beteiligt war, wenn eine wirtschaftliche Verbindung oder persönliche Nähe zu einer der Parteien besteht — oder wenn sich auch nur der Anschein einer Voreingenommenheit ergeben könnte. Diese Prüfung geht jedem Auftrag voraus und ist Teil des ersten Gesprächs.

Ein Fall steht dauerhaft fest: Ich bin Mitinhaber der Rötzer oHG Spenglerei und Dachdeckerei, und das Sachverständigenbüro ist ein Geschäftsbereich dieses Betriebs. Über Arbeiten der oHG erstelle ich deshalb kein Gutachten als öffentlich bestellter Sachverständiger, weder für die eine noch für die andere Seite. In allen Ablehnungsfällen nenne ich Ihnen auf Wunsch einen anderen öffentlich bestellten Sachverständigen.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Das hängt vom Umfang ab, von der Zugänglichkeit des Objekts und davon, ob Bauteile geöffnet werden müssen. Nach dem Ortstermin nenne ich Ihnen einen realistischen Fertigstellungstermin.

Wenn eine Frist läuft — Gewährleistung, Klageerhebung, Beschlussfassung —, sagen Sie es bitte gleich bei der Anfrage. Danach richtet sich die Reihenfolge der Bearbeitung.

In welchem Umkreis arbeiten Sie?

Der Schwerpunkt liegt in der Region — Chiemgau, Landkreis Traunstein und das angrenzende Oberbayern. Überregionale Aufträge übernehme ich ebenfalls, weitere Einsätze nach vorheriger Abstimmung.

Bei größerer Entfernung sage ich Ihnen vorab, ob der Aufwand im Verhältnis zur Sache steht — manchmal ist ein Sachverständiger vor Ort die wirtschaftlichere Lösung.

Was sollte zum Ortstermin bereitliegen?

Soweit vorhanden: Angebot und Auftrag, Leistungsverzeichnis, Rechnungen und Aufmaße, Bautagebuch, der bisherige Schriftwechsel zur Mängelrüge, Fotos vom Schadensverlauf sowie Angaben zum Baujahr und zu früheren Instandsetzungen.

Ebenso wichtig ist der Zugang: Bei Arbeiten am Dach muss geklärt sein, wie die betroffenen Stellen erreichbar sind. Fehlt das, verschiebt sich der Termin.

Können Sie die Sanierung anschließend auch ausführen?

Nein. Ich beurteile, ich baue nicht. Wenn Sie nach dem Gutachten einen ausführenden Betrieb brauchen, holen Sie Angebote ein — auf Wunsch erstelle ich Ihnen dafür ein Leistungsverzeichnis, damit die Angebote vergleichbar werden. Eine Empfehlung für einen bestimmten Betrieb gebe ich nicht ab.

Worin liegt der Unterschied zu einem frei tätigen Gutachter?

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger" ist nicht geschützt. Die öffentliche Bestellung ist der Nachweis, dass besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Integrität von einer Kammer geprüft wurden — mit Vereidigung, laufender Aufsicht und der Möglichkeit des Widerrufs. Die ausführliche Gegenüberstellung finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Was ist eine Zustandsfeststellung nach § 650g BGB?

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, kann der Unternehmer ihn unter Fristsetzung zur gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks auffordern. Bleibt der Auftraggeber dem Termin fern, kann der Unternehmer die Feststellung einseitig vornehmen.

Für beide Seiten ist es sinnvoll, diesen Zustand fachlich dokumentieren zu lassen — er ist die Grundlage aller späteren Auseinandersetzungen.

Behandeln Sie meine Unterlagen vertraulich?

Ja. Als öffentlich bestellter Sachverständiger bin ich nach der Sachverständigenordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auftraggeber, Objekte und Inhalte von Gutachten werden nicht veröffentlicht — auch nicht als Referenz auf dieser Website.

Bitte senden Sie mir im ersten Kontakt noch keine Unterlagen. Schildern Sie den Fall kurz; wie und wohin Sie Dokumente übermitteln, klären wir danach.

11Kontakt

Schildern Sie mir kurz, worum es geht.

Im ersten Schritt klären wir, ob der Fall in mein Fachgebiet fällt und ob ein Interessenkonflikt besteht. Das kostet Sie nichts und dauert meist ein Telefonat.

  • Sie sprechen unmittelbar mit mir, nicht mit einem Büro
  • Kostenfreie Prüfung der Zuständigkeit vor jedem Auftrag
  • Kostenrahmen vor der Beauftragung, schriftlich
  • Klare Aussage auch dann, wenn ich der Falsche für Ihren Fall bin

Fall schildern

Ich melde mich zurück, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Bitte im Erstkontakt keine Unterlagen anhängen und keine Namen unbeteiligter Dritter nennen. Für die Prüfung der Zuständigkeit genügen wenige Sätze.

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